- Wesentlichkeitslehre
- Wesentlichkeitslehre,Wesentlichkeitstheorie, die vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Gesetzes (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung) entwickelte Auffassung, dass der Gesetzgeber aufgrund des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips verpflichtet ist, alle wesentlichen Entscheidungen für einen Regelungsbereich selbst zu treffen und nicht der Exekutive (Regierung, Verwaltung) zu überlassen.
Universal-Lexikon. 2012.